Alex Jürgen schreibt Hermstory in Österreich!

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von Gabriele Rothuber

Alex Jürgen war schon mal sehr medienpräsent: 2006, als  mit dem Film „Tintenfischalarm“ von Elisabeth Scharang die eigene Geschichte als öffentlich gemacht wurde.

Und seit einigen Tagen ist Alex Jürgen in allen Medien, nicht nur österreichweit: Alex möchte als erster Mensch in Österreich den Geschlechtseintrag  im Geburtenbuch auf „inter“, „anderes“, „X“ oder eine ähnliche Bezeichnung berichtigen.

Alex Jürgen ist intergeschlechtlich. Intergeschlechtliche Menschen passen nicht in die starre Zweigeschlechternorm, sie haben Anteile beider Normgeschlechter oder ihre Geschlechtsmerkmale (Genitalien / Keimdrüsen / Hormone / Chromosomen) weichen von der medizinisch definierten Norm ab.

Es wird davon ausgegangen, dass rund 1,7 % der Bevölkerung intergeschlechtlich ist – das sind in etwa so viele wie Rothaarige. Und trotzdem ist dies nach wie vor ein extremes Tabu in unserer Gesellschaft, das so weit geht, dass Neugeborene mit intergeschlechtlichen  Genitalien medizinisch einer Norm „angepasst“ werden. Ihre Genitalien werden verändert, um eines der beiden „Kästchen“ männlich oder weiblich ankreuzen zu können. Dabei wäre dies nicht nötig und würde den betroffenen Menschen ein Leben ohne Fortpflanzungsfähigkeit (bei Entnahme gesunder, hormonproduzierender Keimdrüsen), ohne Verlust sexueller Empfindsamkeit (etwa bei der Amputation einer „zu großen“ Klitoris oder eines „Micropenis“) und ohne Posttraumatischen Belastungsstörungen durch traumatisierende Eingriffe in ihre gesunden Körper ersparen.

Noch müssen Eltern und Mediziner*innen nach der Geburt eines Kindes entscheiden, welchem Geschlecht es zuzuordnen ist. Hierzu muss jedoch kein Kinderkörper verändert werden! Kinder sollen so aufwachsen dürfen, wie sie sind: „Babies are born in a perfect way“. Sie können später – aufgeklärt, informiert – immer noch entscheiden, daran etwas zu verändern.

Die auch heute noch in 21 EU-Mitgliedsstaaten durchgeführten OPs an einwilligungsunfähigen Kleinkindern sind eine Verletzung des Menschenrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Im Völkerrecht gelten medizinisch nicht notwendige OPs, die ohne Einverständnis vorgenommen werden, als inhuman, grausam und erniedrigend.

Das Gerichtsurteil, das Alex Jürgen anstrebt, trägt wesentlich zur Enttabuisierung der Realität bei, dass es nicht nur die beiden Normgeschlechter gibt.

Dieser Gerichtsfall wird wegweisend für die Zukunft intergeschlechtlicher Menschen.

Der Film „Tintenfischalarm“ ist in der Mediathek der HOSI Salzburg entlehnbar.

Mehr Infos:

Hosi

Vimoe

Plattform Intersex

Bild: thinkoutsideyourbox