Interessantes zum Thema Gesellschaftspolitik

Hugo der Dritte beim Balzgesang; Foto: Bamer-Ebner

Hugo der Dritte beim Balzgesang; Foto: Bamer-Ebner

Es gibt in Deutschland und Österreich einen ganz klaren Trend zum Kurzurlaub. Schnell drei Tage nach Grado, Barcelona, Ischgl oder an den Wörthersee jetten. Und das mehrmals im Jahr. Das Ganze ist nicht nur kostenintensiv, sondern hinterlässt auch einen großen ökologischen Fußabdruck. Das heißt, es ist wenig umweltverträglich und stressig.

Ich mache – so oft es geht – mit meiner Frau super günstige Kurzurlaube. Passen Sie gut auf, das funktioniert so: Ich öffne die Wohnzimmertüre, gehe ein paar Schritte barfuß durch das taunasse Gras, atme tief ein und wieder aus. Die Luft ist herrlich, besonders nach einem Sommerregen. Schaue, wie weit die Tomaten gewachsen sind, koste die ersten Himbeeren und pflücke frische marrokanische Minze für den Tee. Die Strauchrosen haben sie zwar schon hinter sich, aber inzwischen stehen die Hortensien in voller Blüte. Im Biotop haben sich Schwimmfrösche lautstark eingenistet. Naja, Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Die Fische ersparen uns eine Mückenplage, und die Muscheln sorgen für klares Wasser. Ich liege in der Hängematte und lasse mir den nächsten Kommentar für Zartbitter einfallen. Ich bin glücklich, dankbar und lasse den Gedanken freien Lauf. Das ist Urlaub im Paradies.

Logo nosso jogoDer UN-Menschenrechtsrat stimmte letzte Woche am 27. Juni für die verbindliche Regulierung von transnationalen Konzernen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Ende der Straflosigkeit von Menschenrechtsverstößen von Unternehmen. Starker Widerstand kam von der USA und den EU-Staaten. Besonders traurig: Österreich stimmte dagegen. Ein Grund mehr, Druck zu machen und verbindliche Menschenrechtsstandards für alle zu erreichen. Auch bei Mega-Sport-Events wie der WM.

Fordern wir daher gemeinsam von FIFA, IOC, der brasilianischen Regierung, ÖFB und ÖOC: Bei der Durchführung von sportlichen Großereignissen müssen Menschenrechte – insbesondere Kinderrechte – respektiert werden! Die gesamte Bevölkerung soll profitieren, nicht nur einige wenige. Unterschreibe online auf: www.dka.at/nossojogo

Sportliche Wettkämpfe stehen für Fairness, klare Regeln und den positiven, freundschaftlichen Umgang der Wettbewerbsteilnehmer/innen miteinander. Die Regeln, die innerhalb der Austagungsstätten gelten, sollten auch im Vorfeld und Umfeld der Spielorte eine Selbstverständlichkeit sein. Internationale Wettkämpfe dürfen keine Plattform für Zwangsumsiedlungen, Ausbeutung, Diskriminierung und Gewalt bieten. Wir fordern von FIFA, dem Olympischen Komitee, der brasilianischen Regierung, ÖOC und ÖFB:

  • Einhaltung der Arbeitsrechte im Rahmen sportlicher Großevents im Gastgeberland und in den Zulieferketten.
  • Umsetzung der Rechte auf freien Zugang zum Wohnen, öffentlichen Verkehr, Bildung, Gesundheit, Spiel, öffentlichen Raum, Kultur und gesunde Umwelt.
  • Effektive Gesetze und Maßnahmen gegen Sexismus, Diskriminierung, Gewalt, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel sowie deren wirkungsvollen Vollzug.
  • Beendigung von rassistischen Praktiken, Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung von gesellschaftlichen Minderheiten.
  • Recht auf Information, öffentliche Debatte und Einbeziehung der Bevölkerung in Entscheidungen mit weitreichender Folgewirkung.
  • Sicherstellung von nachhaltig positiven Effekten für das Gastgeberland durch den Aufbau langfristiger Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen.
  • Rücknahme und Beendigung von Steuerbefreiung für FIFA und IOC sowie deren Sponsoring-Partner/innen.
  • Aufnahme bindender internationaler Arbeitsrechts-, Menschenrechts-, Kinderrechts- und Umweltschutzbestimmungen in die Vergabekriterien und den Verhaltenskodex der FIFA und in die Olympische Charta.

FIFA go homeSpitzen-Sportfunktionäre von nationalen olympischen Komitees, vom IOC bis hin zur FIFA halten in Sonntagsreden gerne die olympischen Ideale hoch: Friede, Freude, Fairplay und dabei sein ist alles. Kritik wird mit dem Hinweis „Es geht doch um Sport und nicht um Politik“ abgewehrt. Den schwarzen Peter schieben sie den Politiker/innen zu. Und das zu recht, denn natürlich ist es eine politische Frage, wenn Millionen Steuergelder in Österreich oder Milliarden in Russland und Brasilien für Infrastrukturprojekte ausgegeben werden, die niemand braucht. Die Vergabe der Spiele an Länder in denen massive Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung stehen, liegt jedoch sehr wohl in der Verantwortung der internationalen Sportverbände. Zu Schweigen, wenn Menschen ausgebeutet, unterdrückt oder ermordet werden ist nicht a-politisch, sondern ein klares politisches Statement. Durch Wegschauen, werden die Täter unterstützt und die Opfer ignoriert. Der diesbezügliche Tiefpunkt waren zweifelsfrei die Olympischen Spiele 1936 in Nazi-Deutschland.

2008 war der Kapitelplatz in Salzburg zur Zeit der Fußball EM eine offizielle Fan-Zone. D.h. eine abgesperrte Zone mit großer Leinwand zum gemeinsamen Fußballschauen. In und rund um diese Zone war – genauso wie rund um`s Stadion – bis ins kleinste Detail geregelt, welche Biermarke in welcher Größte beworben werden durfte. Die TV- und Sponsoring-Verträge bei Sportgroßereignissen füllen Seiten und überlassen nichts dem Zufall. Red Bull Salzburg kann davon ein Lied singen: In der Europa League musste der Vereinsname auf FC Salzburg umgeändert werden und in Leipzig steht „RB“ für „Rasenballsport“. Die Vorgaben von UEFA, FIFA und Co sind, was die Stadien, die Fernsehrechte oder Werbeverträge betrifft, genauestens festgeschrieben. Die Vorgaben für Kinderrechte, Arbeitsrechte oder Menschenrechte sucht man vergeblich. Da wird seitens der Sportfunktionäre auf Absichtserklärungen, die Politik, die UNO oder einen „say no to racism“-Werbefilm verwiesen. Während zeitgleich tausende Menschen in Russland oder Brasilien vertrieben werden, Baukonzerne in Katar die Stadien-Arbeiter wie Sklaven halten oder Kinder Fußbälle nähen. Es ist höchst an der Zeit bei Mega Sport Events in den Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren verbindliche Menschrechts-Standards zu verankern und umzusetzen. Nur so kann verhindert werden, dass wie zur Zeit in Katar, die WM-Bauten täglich einen Toten fordern.

 

Speiegl

Quelle: Spiegel Online

Seit gut zwei Wochen beschäftigt uns das Drama um den Höhlenforscher Johann Westhauser. Seit gestern ist er mit Hilfe Hunderter Retter raus aus dem Untersberg. Und jetzt beginnt vor allem in Foren und Kommentaren die Diskussion um die Risiken und Kosten. Wer soll das nur bezahlen? Warum ist der Forscher überhaupt in so einer riesigen und gefährlichen Höhle unterwegs? Er ist doch selber schuld meinen einige und er soll das bezahlen. Er hat das Leben vieler Menschen riskiert, nicht nur das eigene, ist auch zu lesen. Alles Fragen, wie bei anderen spektakulären Unfällen und Rettungen auch. Fragen, die natürlich gestellt werden dürfen. Aber für mich ist die Antwort eigentlich klar. Ein Menschenleben ist ein Menschenleben. Wenn jemand Hilfe braucht und es für Hunderte selbstverständlich ist diesem Menschen zu helfen, dann ist das gut so. Man muss nicht in eine Höhle hinuntersteigen, um in eine risikoreiche Situation zu kommen. Jeder und jede von uns darf darauf bauen, dass bei einem schrecklichen Unfall andere Menschen zur Stelle sind, die dann helfen. Das ist beruhigend.

Darum freue ich mich für Johann Westhauser und für jeden anderen, dem in einer schrecklichen Lage geholfen wird.

Ein Überblick von Wolfgang M. Bauer

Wolfgang.Bauer.Piratenpartei.Salzburg.bw

Wolfgang M. Bauer

Die Informationsfreiheit oder „Freedom of Information (FOI)“ ist in mindestens 95 Staaten dieser Erde (Stand 2013)[1] ein zumindest theoretisch gesetzlich geregeltes BürgerInnenrecht. Theoretisch deshalb, weil darunter auch Staaten wie China sind. Aber auch in Österreich ist das bereits in den späten 80er Jahren des letzten Jahrhunderts beschlossene Bundesgesetz über die Auskunftspflicht ein eher theoretisches Konstrukt. Es konkurriert nämlich mit dem im Verfassungsrang befindlichen Amtsgeheimnis, einem Relikt aus 1920. Beinahe 100 Jahre später könnte nun endlich Realität werden, was zum Beispiel in Schweden schon anno 1766[2] beschlossen wurde und bis heute Gültigkeit[3] hat.

Worum geht es nun eigentlich bei dieser Informationsfreiheit und was bringt diese?

Das Recht auf Informationsfreiheit findet ihren Niederschlag z.B. im Hamburger Transparenzgesetz[4], das aktuell als eines der fortschrittlichsten gilt. Einige hervorstechende Punkte daraus: es gilt nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei der Kontrolle der öffentlichen Hand unterliegen. Des Weiteren ist ein wichtiger Punkt, dass viele Informationen von einer Hol- zu einer Bringschuld werden und es in der Verantwortung der Organisationen liegt, die BürgerInnen zu informieren. Auch werden die anfallenden Kosten und das Verhältnis zum Datenschutz klar geregelt. Zusammengefasst kann man sagen, dass Transparenz und damit einhergehende öffentliche Kontrolle Korruption, Freunderl- und Mißwirtschaft verhindern können: gläserner Staat statt gläserne Bürgerinnen und Bürger!

Dabei gilt es die verschiedenen Aspekte zu betrachten und die Interessen diverser Akteure gegeneinander abzuwägen. Diese Sichtweisen und Interessen machen die Informationsfreiheit zu einem derart kontroversen, wenngleich größtenteils abseits der Öffentlichkeit diskutierten Thema. Was schon einmal grundsätzlich falsch ist.

Amtsgeheimnis

Geradezu dogmatisch klammern sich manche Ämter in Österreich an „ihr“ Amtsgeheimnis, eine politische Perversion des frühen 20. Jahrhunderts, welche es in der EU ausschliesslich in Österreich nach wie vor im Verfassungsrang gibt. Ein Relikt aus der Zeit, als die selbsternannten Eliten frei nach dem Motto „Wissen ist Macht“ den Zugang zu Information für das gemeine Volk nach Möglichkeit total verhindern wollten. Heute wird oft versucht, das Amtsgeheimnis mit dem Deckmantel des Datenschutzes zu rechtfertigen, dabei ist das bloß ein Feigenblatt, welches das Nichtvorhandensein echter Argumente bedecken soll.

finger 1Informationsfreiheit steht nämlich nicht grundsätzlich in Konkurrenz zum Datenschutz. Schützenswerte persönliche Daten können ja jederzeit ausgenommen bzw. geschwärzt werden. Es bleibt natürlich grundsätzlich die Frage, was schützenswerte Daten sind! Es gibt klare Fälle und solche wo es weniger klar ist. Außerdem liegt die Schmerzgrenze bei verschiedenen Menschen sehr unterschiedlich. Grundsätzlich ist das Gefühl von Privatsphäre aber oft ein sozialisiertes und hängt stark davon ab, in welcher Gesellschaft man aufwächst. In den USA ist es kein Problem, offen über das Einkommen zu sprechen, in Schweden sind praktisch alle Daten öffentlich. Hunderte Millionen Menschen leben sehr gut damit, dass alle wissen, wie viel man für die erbrachte Leistung vergütet bekommt. Was für Personen gilt, muss für Organisationen schon lange gelten. Überhaupt gilt es zu überdenken, ob Organisationen Personenrechte im herkömlichen Sinn genießen sollen.

Ganz wichtig ist, dass es ein echtes Recht zur Akteneinsicht gibt und keine Informations- oder Auskunftspflicht des Amtes. Solche Auskunftspflichten bzw. Verpflichtungen zum Veröffentlichen von Informationen kann es zusätzlich geben, aber grundsätzlich müssen Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, uneingeschränkt und direkt in die Akten Einsicht zu nehmen.

Der aktuelle Entwurf des Bundeskanzleramtes ist leider das Papier nicht wert auf dem es geschrieben steht, zumindest wenn man ein Transparenzgesetz möchte, das seinen Namen wert ist![5]

Die vier wichtigsten Kritikpunkte sind laut transparenzgesetz.at[6]:

* Ausnahmen taxativ aufzuzählen und keine vagen Ausnahmeregelungen zu ermöglichen, die in letzter Konsequenz bloße Gummiparagraphen erzeugen.

* Es muss eine verbindliche Lösung für alle Ebenen geben. Informationsfreiheit ist ein allgemeines BürgerInnenrecht, welches immer und überall besteht, egal ob auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesebene.

* Die Mäßigkeit muss gewährleistet werden: wegen eines schützenswerten Namens darf nicht das gesamte Dokument zurückgehalten werden.

* Eine Instanz, die den Antragstellern zur Seite steht und diesen auch ohne langwierige und teure Gerichtsverfahren zu ihrem Recht verhilft.

Wir sehen, dass es bereits positive Entwicklungen und begrüßenswerte Ausnahmen gibt, aber es muss ein Recht der Bürgerinnen und Bürger werden und eine Pflicht des Staates und staatsnaher Organisationen. Österreich ist international leider Schlusslicht was die Informationsfreiheit angeht[7]. Die Kritik des renommierten Ludwig Boltzmann Institutes für Menschenrechte (BIM) für den aktuellen Vorstoss der Regierungsparteien fällt entsprechend katastrophal aus[8].

Wir haben ein Recht auf Information und die Politik muss das akzeptieren und umsetzen!

Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang noch die positiven Entwicklungen im Rahmen von Public Sector Information (PSI)[9] und Open Government Data (OGD)[10] erwähnen. Mehr zum Thema findet man zum Beispiel hier (http://futurezone.at/netzpolitik/ngo-fuer-informationsfreiheit-in-oesterreich-gegruendet/27.596.928) oder unter den anderen im Text genannten Links.

[1]    http://right2info.org/access-to-information-laws
[2]    http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit#Schweden
[3]    http://www.verfassungen.eu/sw/index.htm
[4]    http://www.hamburg.de/transparenzgesetz/
[5]    http://derstandard.at/1395363154968/Neues-Transparenzgesetz-Viele-Hintertueren-eingebaut
[6]    http://www.informationsfreiheit.at/
[7]    http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1260095/Osterreich-ist-Schlusslicht-bei-Informationsfreiheit
[8]    http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_00987/imfname_349411.pdf
[9]    https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/implementation-psi-directive-austria
[10]  http://open.semantic-web.at/display/OGDW/4.4+Zwischen+PSI+Informationsfreiheitsgesetzen+und+Auskunftspflicht

BL5In einem Garten ist ja immer was los. Zu jeder Jahreszeit gibt es etwas zu beobachten. Und manchmal wächst etwas Rätselhaftes, nie Gesehenes. Und manche Pflanzen haben ja die Gabe lange unsichtbar zu bleiben und plötzlich sind sie da. Und man fragt sich erstaunt, wie man das übersehen konnte.

 

Anfang Mai erging es mir so. Plötzlich waren zwischen Chrysanthemen und Margeriten drei lange Stängel. So ein Stängel kommt ja auch nicht über Nacht. Am Ende des Stängels saß etwas Längliches, BL6umhüllt von einem weißen Netz. Was soll das jetzt sein? Am besten einmal abwarten.

 

Nach einer Woche platzte das Netz auf und ein Strauß wunderbarer glockenartiger Blüten war da. Und immer noch die Frage, was das jetzt sein soll. Einige Freunde rätselten herum, es wurde eine Facebook-Umfrage gestartet. Kein Ergebnis, bis eine Freundin bei einer Familienfeier mit dem Foto der Blüten einen Volltreffer landete. Es ist ein bulgarischer Lauch!

BL3

Wochenlang hingen die Blütenglöckchen nun dekorativ im Garten. Eines Abends sehe ich, dass die Blüten die Richtung gewechselt hatten. Sie hingen nicht mehr, sie streckten sich nach oben. Langsam trocknen sie nun und ich hoffe, dass sie dann ihre Samen fallen lassen.

Nächstes Jahr werde ich genau hinschauen, wo im Garten die Stängel herauskommen und mich freuen, wenn der bulgarische Lauch ein  Plätzchen im Garten zu etwas Besonderem macht.

 

BL 1

Passend zu dieser extravaganten Pflanze ist auch ihr lateinischer Name: Nectaroscordum siculum ssp. Bulgaricum – fast unaussprechlich ;)