Interessantes zum Thema Gesellschaftspolitik

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Buddhistisches Gebet

Religion beschäftigt uns tagtäglich. Ob wir an einen Gott, an mehrere oder keine Götter glauben. Religion bestimmt den Alltag, das Zusammenleben, natürlich auch die Politik. Und wenn die Politik und das Zusammenleben nicht mehr funktionieren, dann ist die Religion oft die Regel, die bestimmt. Aktuell können wir täglich in den Nachrichten sehen, wie Religion von Terroristen instrumentalisiert wird, um Macht, Geld und Einfluss zu gewinnen. Begleitet von unvorstellbaren Gräueltaten.

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Jüdisches Gebet

Umso wichtiger ist es ein Zeichen zu setzen, das das Miteinander in den Mittelpunkt stellt. Heute war wieder das interreligiöse Gebet in der Kollegienkirche. Im Mittelpunkt stand heuer der Hinduismus. Mit einer meditativen Zeremonie der hinduistischen Gemeinde in Salzburg begann der Gebetsreigen, es folgten Buddhisten, Juden, Christen, Muslime und Bahai. Und jeder hörte dem anderen zu. Und jeder ließ sich auf die Gebete der anderen ein. Und jeder brachte ein Symbol seines Glaubens mit, legte es auf einen Tisch neben den Schrein der Hindus, der an diesem Abend in der Kollegienkirche vor dem christlichen Altar aufgebaut war.

Und niemand stand während der Gebete auf und verließ entrüstet den Raum. Niemand stand auf und redete auf den anderen ein. Niemand stand auf und schlug den anderen.
Jeder hörte jedem zu. Voller Interesse und mit großem Respekt. Und in dem Bewusstsein, dass nur das friedvolle Miteinander in der religiösen Vielfalt der wahre Weg einer jeden Religion ist- hin zu einem Gott, mehreren Göttern oder auch keinem.

Nächstes Jahr gehe ich wieder zum interreligiösen Gebet.

 

zum Afroasiatischen Institut

von Andreas Praher

Bettler in Salzburg Polizei Zartbitter PraherWenn Medien von der „Bettler-Problematik“ schreiben, suggeriert das einen Notstand. Ob dieser real ist oder nicht, sei dahingestellt. Aber da der Ist-Zustand nicht dem Soll entspricht, ist das subjektive Empfinden von so manch sensiblen Mitmenschen gestört. Zumindest, so scheint es und so wird es kolportiert, hat die „Mehrheitsgesellschaft“ in unseren Breiten ein Problem mit Menschen, die offen auf der Straße um Almosen bitten.

Oder sind gar die Menschen, die bettelnd auf der Straße sitzen, ein Problem? Wahrscheinlich auch. Und warum? Weil ihr Verhalten nicht den gewohnten Umgangsformen entspricht? Sie die Hand aufhalten, dabei vielleicht noch lächeln und die Lippen zu einer Begrüßung formen, während sie im Gegenzug nichts, außer ihren verlorenen Stolz anzubieten haben. Dieses Verhalten macht sie in den Augen anderer verdächtig und folglich zu einem Problem.

Deshalb hat die Stadt beschlossen, den so genannten „Notreisenden“ 17 Verhaltensregeln mit auf den Weg zu geben und ihnen einen „Travel-Guide für Arme“ geschenkt. In fünf Sprachen und in Bildern illustriert, wird ihnen in einem Aufklärungsheft zu verstehen gegeben, was sie in der Fremde dürfen und was nicht. Was erwünscht ist und was nicht. Schön, dass diese Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu sein scheinen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Verständigung auf diesen Kodex zu keinen Problemen führt.

Wie schön hatten es da noch die Boten des Bürgerspitals im Salzburg des 17. Jahrhunderts. Sie durften frei in der Stadt um Almosen und Lebensmittel für die Fürsorge der Armen bitten. Das war ihr Kodex, gegeben von der erzbischöflichen Autorität.

babyHeute war ich tief beeindruckt. Ich habe viele Termine, bin bei vielen Veranstaltungen. Oft ist nicht die Zeit, sich intensiv mit jemandem zu unterhalten, sich auszutauschen. Heute hatte ich die Möglichkeit drei Stunden mit Pflegeeltern zu sprechen. Und ich muss sagen, die Zeit war fast zu kurz. Ich durfte Menschen kennenlernen, die etwas sehr Wertvolles machen. Sie geben Kindern einen Platz. Manchmal viele viele Jahre, manchmal nur einige Wochen. Und sie machen das mit einer Selbstverständlichkeit. Denn oft sind die Kinder geprägt von schwierigen Erfahrungen. Es braucht viel Zeit Vertrauen aufzubauen. Und in vielen Fällen ist natürlich noch der Kontakt zu den leiblichen Eltern da. Manchmal ein Drahtseilakt, aber immer mit der Gewissheit einem Kind zur Seite zu stehen, das es ganz nötig hat.

Ein Gespräch wird mir sehr lange in Erinnerung bleiben. Diese Pflegeeltern nehmen Babys in Kurzzeitpflege. Das heißt, sie sind maximal drei Monate für das Kind da. Heute waren sie mit einem kleinen Mädchen da. 10 Tage alt, ein Frühchen, das in der 35. Schwangerschaftswoche geboren wurde. Ein Würmchen, klein, zart und unbeschreiblich liebenswert. Ein Mädchen, das schon mit großen Augen seine Umgebung neugierig betrachtet. Ich habe die Pflegeeltern gefragt, wie sie damit umgehen, das Mädchen dann wieder weggeben zu müssen. Und die Antwort hat mich ergriffen.

„Es ist ein Geschenk. Wir dürfen jedem unserer Pflegekinder die ersten drei Monate einen schönen Start ins Leben ermöglichen. Wir dürfen sie das erste Stück des Weges begleiten und wir wissen, dass sie dann in sehr gute Hände kommen. Das ist doch wunderbar.“

Ja das ist wunderbar und bewundernswert, was Pflegeeltern leisten!

von Tarik Mete

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Tarik Mete

Das Islamgesetz in Österreich, welches vor kurzem hundertjähriges Bestehen gefeiert hat, war sowohl aus damaliger als auch aus heutiger Sicht ein innovatives und zukunftsweisendes Projekt. Es ist klar, dass nach einem ganzen Jahrhundert etwaiger Reformbedarf besteht und die Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten notwendig ist. Leider handelt es sich bei dem vom Bundesministerium vorgelegten Papier zur Novellierung um einen gewaltigen Rückschritt, der (teilweise verfassungsmäßig gewährleistetete) Grundrechte mit Füßen tritt.

Das neue Gesetz ist lt. Prof. Öhlinger (angesehener Verfassungsrechtsexperte) in mehrfacher Hinsicht bedenklich. Einerseits widerspreche es dem Recht auf Religionsfreiheit und andererseits handle es sich beim Verbot ausländischer Finanzierung um “eine Regelung, die sich in unserem System offener Grenzen überhaupt nicht einfügt”, so der Verfassungsrechtsexperte. Das neue Islamgesetz verbietet unter anderem, dass sich islamische Vereine in Österreich Geldmittel aus dem Ausland holen. Das sei “eine sehr problematische Regelung”, sagt Theo Öhlinger. Bei anderen Religionsgemeinschaften ist dies Gang und Gebe und gewohnte Praxis und stellt anscheinend kein Problem dar.

Es mangelt eigentlich jeglicher plausibler Rechtfertigung, weshalb eine anerkannte Religionsgemeinschaft, im Vergleich zu den anderen Glaubensgemeinschaften, derart nachteilig behandelt wird. Das Verbot ausländischer Finanzierung ist laut Öhlinger “dann gerechtfertigt, wenn belegt werden kann, dass gerade mit diesen ausländischen Spenden Extremisten gefördert werden”.

Generalverdacht

Der vom Ministerium präsentierte Entwurf setzt jedoch alle Vereine und die Menschen, die das Herz und die Seele dieser Organisationen bilden, unter Generalverdacht. Für ein derartiges Verbot ist nämlich kein Einzelnachweis, somit auch kein ordentliches Beweisverfahren, notwendig – und das ist lt. Öhnlinger problematisch und sollte einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standhalten, “Es besteht sicher die Gefahr, dass er sie aufhebt”, so Öhlinger. Außenminister Sebastian Kurz will natürlich weder vom „Generalverdacht“ noch von einer „Ungleichbehandlung“ etwas wissen. Ich glaube trotz zahlreicher Bemühungen und heftiger Kritik von Expertinnen und Experten nicht, dass es noch zu irgendeiner Änderung am vorliegenden Entwurf kommt. Meine letzte Hoffnung ist der Verfassungsgerichtshof, der als letzte Instanz Außenminister Kurz und seinen Konsorten einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Man sieht hier deutlich, dass die islamophobe mediale Berichterstattung sich sowohl in der Gesellschaft als auch beim Gesetzgeber niedergeschlagen hat. Der Entwurf stellt eine reaktionäre Geste dar, die sich mit dem Kernproblem des Extremismus nicht wirklich auseinandersetzt. Man setzt den Hebel an komplett falscher Stelle an, nämlich bei zahlreichen Vereinen, die sich seit Jahrzehnten für die Integration und ein friedliches Miteinander in unserem Land einsetzen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Extremisten in diesen Vereinen nicht den Nährboden für ihre Rekrutierungsversuche finden. Es bedarf viel mehr Aufklärungsarbeit, Information und Inklusion in unsere Gesellschaft, um dem Extremismus in Österreich und der Welt Einhalt zu gebieten.

All diese Vereine werden nun in findige Rechtskonstruktionen hineingezwungen, die aber an der tatsächlichen Situation nichts ändern werden. Es geht wohl darum, diesen Vereinen den Status als „religiöse Einrichtung“ abzusprechen und etwaige Privilegien, die daraus resultieren könnten, wie beispielsweise Steuerbefreiungen für Grundstücke und Förderungen, die derzeit kaum in Anspruch genommen werden, abzusprechen.

Diskriminierung

Spannend ist auch die Tatsache, dass es seitens der Islamischen Religionsgemeinde heftige Kritik hagelt. Dr. Fuat Sanac hält im Presse-Interview fest, dass viele Teile des Gesetzes überhaupt nicht mit der IRG abgesprochen worden sind. Hier wurde anscheinend von oben herab, über zahlreiche Bürgerinnen und Bürger hinweg entschieden. Kritik wird auch am Entwurf geübt, weil darin explizit der Vorrang von staatlichem gegenüber religiösem Recht erwähnt ist – das gibt es bei keinem anderen Gesetz für eine Glaubensrichtung. Das sich alle Menschen, die in Österreich leben, auch an die hiesigen Gesetze und Grundprinzipien halten, ist meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit. Eine explizite Manifestation in einem Gesetz für eine bestimmte Gruppe wird an der tatsächlichen Situation nichts ändern und stellt lediglich eine Diskriminierung dieser Gruppe dar.

Was die eigentliche Krux an der Sache ist, dass der Islam im Vergleich zu den anderen Religionsgemeinschaften einer komplett eigenen Rechtsordnung untergestellt wird. Eine derartige Ungleichbehandlung kann meinerseits (rechtlich) nicht gerechtfertigt werden. Wir leben Gott sei Dank in einer pluralistischen Gesellschaft, wo Prinzipien der Gleichbehandlung von Menschen hochgehalten werden. Aus diesem Grund ist eine derartige Zweiklassenregelung keineswegs tolerierbar und akzeptierbar. Wenn man tatsächlich all die vorangehenden Punkte in das neue Islamgesetz implementieren will, muss diese Vorgehensweise auch konsequent für alle anderen Religionsgemeinschaften durchgezogen werden. Ob man sich das wirklich traut, werden wir sehen. Ich bezweifle es stark!

Als Gesellschaft haben wir die Pflicht, es nicht zuzulassen, dass Menschen zu „Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse“ degradiert werden, unabhängig welchem Glauben sie angehören. Ich unterstütze daher die BürgerInnen-Initiative betreffend “Nein zum Entwurf des neuen Islamgesetzes – Für die Gleichheit aller BürgerInnen Österreichs” und darf alle jene, die auch für die Gleichbehandlung der Menschen einstehen, ersuchen es mir gleich zu tun.

zur Initiative

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Kommunalfriedhof Salzburg

Halloween ist mir wurscht. Aber Allerheiligen nicht. Denn das erinnert an die lieben Menschen, die schon tot sind. Ja, man könnte jetzt meinen, an liebe Menschen kann man sich das ganze Jahr erinnern. Das stimmt. Aber es ist schön, wenn eine Gesellschaft bewusst einen Feiertag hat, der die Toten in den Mittelpunkt stellt. An dem man auf den Friedhof geht und ein bisschen Zeit jenen Menschen schenkt, die nicht mehr unter uns sind. Bei uns in Österreich ist das ein ruhiger Tag, am Friedhof sind alle sehr rücksichtsvoll, niemand spricht laut. Die Gräber sind dezent mit Erika, Chrysanthemen und Kerzen geschmückt. Eine schöne Stimmung.

Was ich immer noch nicht verstanden habe ist Halloween. Muss ich aber auch nicht. Ich gönne den Kindern ihren Spaß und die Süßigkeiten. Als Kinder haben wir auch was Süßes bekommen, allerdings erst an Allerheiligen. Nach dem Kirchgang und dem Besuch am Friedhof, kam immer die Taufpatin und brachte eine Torte. Das war etwas ganz Besonderes. Denn die Torte, war nicht selbst gemacht, sondern vom Konditor. In den 1970er Jahren gab es noch nicht so viele Konditoreien und man leistete sich nur zu speziellen Anlässen eine Torte. Und oft brachte die Taufpatin eine Torte mit ganz viel Buttercreme. Und wir Kinder durften zur Feier des Tages zwei Stück essen.

Wenn ich morgen am Friedhof stehe, werde ich auch an meine Taufpatin denken und den besonderen Nachmittag, den sie mir als Kind immer geschenkt hat- mit Buttercreme ;)

Vorgestellt: Walter Stowasser ist Barpianist in Salzburg. Obwohl er bereits das Pensionsalter erreicht hat, denkt er nicht ans aufhören: „Solange die Finger laufen und mein Repertoire im Kopf ist, ist das kein Thema.“

In einem gediegenen Ambiente, nämlich dem Hotel Sacher Salzburg, ist Walter Stowasser als Barpianist angestellt. „Früher gab es mehrere Barpianisten, heute bin ich der einzige in Salzburg, der noch fix angestellt ist“, erzählt er. Aufgewachsen ist der Musiker im oberösterreichischen Peuerbach. Stowasser, der mit dem verstorbenen Künstler Friedensreich Hundertwasser (Stowasser) nicht verwandt ist, stammt aus einer musikalischen Familie. Sein Vater war Volksschuldirektor, Kirchenorganist und Kapellmeister. Die Mutter war ebenfalls Kirchenorganistin. Mit vier Jahren habe ich meinem Vater Stücke nachgespielt“, erinnert er sich. Sein Vater gab ihm Klavierunterricht. Ab dem sechsten Lebensjahr habe ich auf der Kirchenorgel gespielt.“ Während der Zeit in der Hauptschule machte er die Ausbildung bei einer Klavierpädagogin.

Mozarteum statt Lehramt

Danach wollte sein Vater, dass er ebenfalls Lehrer wird. „Nach einem Jahr habe ich die Ausbildung abgebrochen und mich am Mozarteum beworben, das hat mein Vater gar nicht gern gesehen.“ Mit seinen 16 Jahren wurde er am Mozarteum aufgenommen und studierte dort drei Jahre Klavier und Orgel. Als er den berühmten Klaus Wunderlich bei einem Konzert an der Hammondorgel erlebte, war er von diesem Musikinstrument derart fasziniert, dass er sich fortan der gehobenen Unterhaltungsmusik verschrieb. Es folgten erste Auftritte in einer Bar in Burghausen. „Dort habe ich vier Jahre gespielt. Danach bin ich nach Saarbrücken gewechselt.“ In Saarbrücken hat er die Ausbildung zum Musikinstrumentenverkäufer gemacht und die Abteilung für Tasteninstrumente geleitet. Er übersiedelte nach acht Jahren in die Nähe von Kaiserslautern, wo er Unterricht am Klavier und an der elektronischen Orgel gab.

Zweiter Platz bei weltweitem Wettbewerb

1982 veranstaltete die Firma Yamaha einen weltweiten Wettbewerb für elektronische Orgeln. Walter Stowasser gewann die europäische Ausscheidung und erreichte beim Finale in Tokio den zweiten Platz. Von 1986 bis 1997 war Stowasser als Lehrer in der Schweiz tätig. „In dieser Zeit war ich oft in Salzburg bei meinem Vorgänger Charly Doblmaier im Hotel Österreichischer Hof, wie das Sacher damals hieß.“

1999 bot sich die Möglichkeit, Barpianist im Sacher zu werden. „Es war schon immer mein Traum, hier zu spielen“, so Walter Stowasser. Wichtig sei es, sein Repertoire im Kopf zu haben und auf die Wünsche der Gäste einzugehen. „Ich kann sechs bis sieben Stunden durchspielen.“ Die Musik, die Stowasser spielt, ist sehr vielfältig. Sie reicht vom American Songbook aus den 1930er-Jahren bis zu den Beatles und Whitney Houston.