von Gabriele Rothuber
Woran denken Sie bei dieser Überschrift? Wahrscheinlich nicht an die 1-2 von 1000 intergeschlechtlichen Kinder, deren Genitalien aus der starren Zweigeschlechternorm fallen. Und das ist ein Problem.
Von Intergeschlechtlichkeit oder Intersex spricht man, wenn Geschlechtsmerkmale (Genitalien, innere Geschlechtsorgane, Hormone, Chromosomen) aus der Norm fallen oder Merkmale beider Normgeschlechter vorhanden sind.
Am 1.12. 2016 erschien eine deutsche Studie, die die Operationshäufigkeit an intergeschlechtlichen Kindern von 2010 bis 2014 analysierte: „Zur Aktualität kosmetischer Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter“ von Ulrike Klöppel, Wissenschaftlerin an der Humboldt-Universität.
Fazit: Nach wie vor werden Babies und Kleinkinder einer der beiden Normgeschlechter medizinisch „zugewiesen“.
Amputation der Klitoris
Dabei werden Kindergenitalien oder innere Geschlechtsanlagen so verändert, weggeschnitten, designt, bis die Körper der – medizinisch und gesellschaftlich definierten – Norm entsprechen. Etwa wird häufig eine „zu große“ Klitoris amputiert. Diese hat bei der Geburt nicht über 0,9 cm groß zu sein. Dabei sollte das Wissen, dass es Klitoriden gibt, die im erigierten Zustand einige Zentimeter erreichen können, durchaus vorhanden sein.
Rund 1700 Kinder werden jährlich in Deutschland diesen geschlechtsverändernden Operationen unterzogen. Selbstverständlich ohne deren Einwilligung. Die FRA-Studie (Fundamental Rights Agency, Agentur der EU für Grundrechte) aus 2015 zeigt:
- Medizinische Behandlung intersexueller Kinder wird in mind. 21 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.
- In 8 Ländern müssen die gesetzliche Vertreter*innen zustimmen.
- In 18 wird das Einverständnis der Betroffenen vorausgesetzt!
Es gibt nicht nur männlich und weiblich
Im Völkerrecht gelten medizinisch nicht notwendige Operationen, die ohne Einverständnis vorgenommen werden, als inhuman, grausam und erniedrigend.
Nach wie vor wird jedoch an der Annahme, es gäbe nur zwei klar von einander unterscheidbare Geschlechter, festgehalten – und natürliche Variationen in der Geschlechtsentwicklung negiert. Menschen, die diesem Schema nicht entsprechen, werden auch heute noch als krankhaft dargestellt, selbst wenn sie völlig gesund sind.
„Meine Schwester ist als Bub geboren. Dann hat man ihr den Penis abgeschnitten und jetzt muss sie ganz viele Tabletten nehmen“
Das sagte ein 10jähriges Kind in einem der Workshops des Verein Selbstbewusst.
Für Österreich gibt es keine Studie, wie in Spitälern mit Kindern verfahren wird, die intergeschlechtliche Genitalien aufweisen. Es wird nicht anders sein, als in Deutschland. Es fehlen uns jedoch nicht nur Studien, sondern auch die öffentliche Auseinandersetzung und die Aufarbeitung dieser Menschenrechtsverletzungen.
FGM – Female genitale Mutilation, also die weibliche Genitalverstümmelung ist selbstverständlich in Österreich verboten. Weshalb also dürfen Genitalien von Kindern verstümmelt werden, die einfach nur aus engen Normen fallen? Weshalb dürfen Kindern gesunde und funktionsfähige Körperteile (etwa auch die Keimdrüsen) entnommen und sie somit ihrer Fortpflanzungsfähigkeit beraubt werden? Weshalb wird in Kauf genommen, dass sie durch Kastration lebenslang künstliche Hormone zu sich nehmen müssen? Warum wird ihnen das Recht auf eine „offene Zukunft“ genommen – denn wie sich Körper oder Identität entwickeln, kann niemand vorhersehen – und weshalb müssen sie ein Leben lang oft unter diesen traumatischen Eingriffen, unter dem Verlust sexueller Empfindsamkeit leiden?
Weil – man lasse sich dies auf der Zuge zergehen – es sich hier per definitionem nicht um kosmetische Eingriffe handelt (was sie aber sind, weil in keiner Weise notwendig), sondern um Heilbehandlungen. Den Kindern und Eltern müsse geholfen werden, damit eine Eindeutigkeit hergestellt werden könne. Eine Uneindeutigkeit sei nicht zumutbar. WEM nicht zumutbar?
„Why don’t change minds instead of bodies?“ (Alice Dreger)
Malta hat als einziges europäisches Land 2015 per Gesetz Operationen an intergeschlechtlichen Kindern verboten. Niemand, weder Ärzt*innen noch Eltern sollen über derart weitreichende und irreversible Eingriffe entscheiden dürfen, sondern ausschließlich die Person selbst. Wenn sie voll aufgeklärt über die möglichen negativen Folgen und auch über ein gelingendes Leben mit unverändertem Körper etwas ändern möchte. Kinder sollen so aufwachsen dürfen, wie sie sind, um selber eine Entscheidung treffen zu können.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss für
ALLE Menschen gelten, ohne Ausnahme.
Hilfe bei:
www.vimoe.at
www.plattform-intersex.at
www.hosi.or.at
www.courage-beratung.at