Beiträge

Von Mag. Manfred Fischer

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Ihre Aussagen zum Thema Barrierefreiheit in der gestrigen ORF-Pressestunde  („Barrierefreier Zugang? … Wo sind wir denn?“) sind ein Schlag ins Gesicht aller behinderten Menschen in Österreich – und das sind immerhin 15 Prozent der Bevölkerung.

Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Barrierefreiheit als hanebüchern bzw. als Unfug, den man abstellen müsse, zu bezeichnen, ist menschenverachtend. Das 2006 in Kraft getretene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gab der Wirtschaft 10 Jahre (in Worten: zehn Jahre) Zeit, um ihre Geschäftsräume barrierefrei zu gestalten. Dies wurde leider von den meisten Betrieben verabsäumt. Außerdem gibt es im Gesetz eine Zumutbarkeitsklausel (BGStG Par. 6), die bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit Ausnahmen vorsieht.
Kein „Landwirtshaus“ wird also wegen der den barrierefreien Zugang betreffenden Vorschriften schließen müssen und damit wird auch nicht die „Wirtshauskultur“ in Niederösterreich verloren gehen.

Barrierefreiheit und die Nicht-Diskriminierung behinderter Menschen sind Rechte, die auch in der von Österreich unterzeichneten UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen festgeschrieben sind. Diese Rechte sind daher in unsere Gesetze einzuarbeiten und umzusetzen.

Ihr plakatives und von Informationsmangel gekennzeichnetes Statement widerspricht den Bemühungen von Behindertenorganisationen und selbst Betroffener die Diskriminierung behinderter Menschen zurückzudrängen. Deren Gleichbehandlung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht. Sie ist keine Angelegenheit von Charity-Aktionen zur Beruhigung eines schlechten sozialen Gewissens.

Ich lade Sie ein, mit mir einmal ein paar Stunden im Rollstuhl zu verbringen und dabei die Barrieren kennen zu lernen, die man als Rollstuhlfahrer vorfindet. Komme dazu gerne nach St. Pölten.

Ich bin selbst Journalist und Vortragender im Rollstuhl. Ich sehe mich mit meinem Protest gegen Ihre Aussage von vielen betroffenen behinderten Menschen unterstützt -> siehe Facebook-Meldungen zum Thema und
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=15545  sowie
http://www.oear.or.at/aktuelles/presse/2014/2.3.2015-barrierefreiheit-in-niederoesterreich-ja-wo-kaemen-wir-denn-da-hin

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Fischer

—————————————
Mag. Manfred Fischer

Fachbeirat im Bundespräsidium des
ÖZIV – Der Behindertenverband

Weihnachten naht und es gehört fast dazu wie Weihnachtskekse: Der ORF startet mit „Licht ins Dunkel“. 1973 von Kurt Bergmann initiiert ist es heute die größte humanitäre Hilfskampagne in Österreich. 1978 ist der ORF aufgesprungen und sendet seither jährlich am 24. Dezember.

Licht ins Dunkel ist ein Verein und seit 1989 sind sieben große Organisationen Mitglieder des Vereins: Lebenshilfe Österreich, Rettet das Kind, Österreichische Kinderdörfer, Österreichische Kinderfreunde, Österreichisches Komitee für UNICEF, Caritas Österreich und Diakonie Österreich: Die Aktion „Licht ins Dunkel“ ist bemüht, mit vielseitigen Aktivitäten möglichst viele Spenden für Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche mit besonderen Lebensumständen zu sammeln. (Wikipedia 2014)

Doch da ist was falsch mit „Licht ins Dunkel“. Es ist die Darstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie werden nicht als Menschen auf Augenhöhe, sondern als bemitleidenswerte Kreaturen dargestellt. Die Darstellungen sind klischeebehaftet und diskriminierend. Menschen werden durch Mitleidsheischerei zum Spenden animiert.

Der Zeitgeist ist längst ein anderer. Es geht um Inklusion, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und die Wahrnehmung, dass jeder Mensch gleich viel Wert ist. Alle Menschen sollen sich auf gleicher Ebene begegnen. Ein Mensch mit Behinderung ist kein Mensch mit besonderen Bedürfnissen. Zumindest nicht besonderer als jeder andere Mensch.

Viele Behindertenorganisationen wehren sich besonders zur Weihnachtszeit gegen diskriminierende Darstellungen und die Bewusstseinsbildung in eine falsche Richtung durch ein großes Medium. Bisher ohne Erfolg. Auch dieses Jahr werden wieder alibimäßig Menschen mit sichtbaren Behinderungen vor die Kamera gebracht werden, die dann dankbar lächeln dürfen. Unternehmen werden ihr Gewissen mit Spenden beruhigen, anstatt (mehr) Menschen mit Behinderung bei ihnen zu beschäftigen.

Die Spendenkampagne wird auch von Menschen mit Behinderungen kritisiert. Es fährt wie viele andere Veranstaltungen dieser Art auf der Mitleidsschiene, und Menschen mit Behinderungen werden nicht als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft, sondern als Personen, die unser Mitleid benötigen, gezeigt. Auch wird kritisiert, dass sich Firmen durch Spenden von ihrer Verantwortung freikaufen würden. (Wikipedia 2014)

Als einen besonderen Affront wird dieses Jahr die Teilnahme von Conchita Wurst gesehen. Sie gilt seit ihrem Gewinn beim European Song Contest als Inbegriff von Toleranz und Inklusion und fällt nun der Behindertenbewegung derart in den Rücken. Die Erwartungen an sie waren wohl zu hoch.

Menschen mit Behinderungen wollen nicht bemitleidet werden, sie brauchen die Umsetzung ihrer Rechte und wollen die Wertschätzung in der Gesellschaft.

Was in den Vereinigten Staaten und Kanada schon lange normal ist, ist in Deutschland in der Testphase. Bei uns in Österreich wird gerade darüber diskutiert. Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren  hat durchaus einige Vorteile. Gerade in der ersten Phase einer Bewerbung findet Diskriminierung besonders häufig statt, wie die Deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) feststellt. Besonders betroffen sind Frauen mit Kindern, ältere ArbeitnehmerInnen und MigrantInnen. Sie werden nachweislich weniger zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Im ersten Schritt bei einem anonymisierten Bewerbungsverfahren lässt man das Foto, Name, Geburtsdatum, Familienstand und das Herkunftsland weg. Bei Ausbildungs- und Berufserfahrungen stehen keine Jahreszahlen. Die Personalverantwortlichen treffen nur aufgrund dieser Daten eine Auswahl. Nachdem  sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen haben, erhalten sie die vollständigen Unterlagen, um sich auf das Gespräch vorzubereiten. Die Vorteile liegen auf der Hand. Diskriminierung ist in der ersten Bewerbungsphase so gut wie ausgeschlossen. Die Bestqualifizierten kommen zum Vorstellungsgespräch und neue Bewerbergruppen werden angesprochen.

Nun gibt es natürlich auch Einwände. Einige Personalverantwortliche meinen, auch Sympathie, Vertrauenswürdigkeit und Individualität sind ausschlaggebend. Dem steht entgegen, dass ja spätestens beim Vorstellungsgespräch die Anonymität vorbei ist und es keinen Schutz vor Diskriminierung gibt. Aber vielleicht erlebt so manche/r Verantwortliche, dass ein Kevin, eine Tülin, eine Mutter mit 3 Kindern oder ein 50jähriger doch zum Unternehmen passen. Ohne anonymisiertes Bewerbungsverfahren wäre es nicht zu so einer positiven Überraschung gekommen.

Darum bin ich schon gespannt auf das Pilotprojekt, das Ministerin Heinisch-Hosek präsentieren wird. Und ich hoffe, dass es viele NachahmerInnen gibt!

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120814_OTS0177/oesterreich-heinisch-hosek-plant-pilotprojekt-fuer-anonyme-bewerbungen

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Leitfaden-anonymisierte-bewerbungsverfahren.html?nn=1735114