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von Gabriele Rothuber

„Genitale Autonomie“? Wie bitte?

Ach so, Selbstbestimmung über die eigenen Genitalien. Klar doch, oder?

Nein, leider nicht.

Woran denken Sie, wenn Sie an das Menschenrecht der körperlichen Unversehrtheit in diesem Zusammenhang denken?

Wahrscheinlich an  FGM – Female Genital Mutilation. Weibliche Genitalverstümmelung ist großes Thema seit vielen Jahren: Sie werden zustimmen: kleinen Mädchen ihre Scheidenlippen und ihre Klitoris abzuschneiden, die Vagina zu zunähen (bis auf eine kleine Öffnung zur Menstruation) ist ein absolut unmenschlicher und schwerst traumatisierender Eingriff in die körperliche Integrität.

Vielleicht haben Sie auch schon davon gehört, dass die Genitalien von zwischengeschlechtlichen Kindern ohne deren Einverständnis verändert werden, damit sie in eines der beiden Normgeschlechter passen. Das heißt es werden Genitalien designt, weg geschnitten, was nicht „der Norm“ entspricht. Unwiederbringlich. So sind etwa Klitorisamputationen eine der häufigsten Operationen an intergeschlechtlichen Neugeborenen und Kleinkindern. Zwar unter Narkose, aber trotzdem traumatisierend, weil lebensbestimmend (Narbengewebe, Verminderte sexuelle Empfindsamkeit, Verstümmelung etc).

Und vielleicht fragen sich manche unter Ihnen auch, was denn Messer in Erwachsenenhänden überhaupt an Kindergeschlechtern verloren hätten – völlig unabhängig vom Geschlecht!? Auch kleine Buben werden nicht gefragt, ob sie beschnitten werden wollen oder nicht, wenn dies nicht medizinisch notwendig ist.

Darum geht es am 7.5.: nicht um ein Anprangern – sondern um ein Bewusstmachen. Damit Eltern sich informiert entscheiden können. Normierung und Traditionen oder Unversehrtheit ihrer Kinder.

Oder mit den Worten von Alice Dreger:

Why don’t change minds instead of bodies?

von unserem Gastautor Josef P. Mautner

Unter der Vorhaut san alle gleich.“

Helmut Qualtinger

http://www.menschenrechte-salzburg.at/nc/publikationen/mr-berichte.html

Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 7.5. 2012, das eine Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichtes Köln vom 21.09.2011 verwarf, eine breite Debatte um die Illegitimität bzw. Legitimität von Beschneidung als religiösem Ritual ausgelöst. Diese Debatte ist auch auf Österreich übergegangen und wurde im Juli 2012 mit ungewöhnlicher Heftigkeit in mehreren österreichischen Medien ausgetragen. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) empfahl in der Folge des Kölner Urteils den Medizinern in seinem Bundesland, vorerst keine Beschneidungen mehr an Buben durchzuführen. Die Vertreter von Juden und Muslimen reagierten empört.

Im Justizministerium reagierte man „verwundert“ über den Vorstoß Wallners. Sektionschef Christian Pilnacek meldete sich zu Wort und erklärte: „Die Rechtslage ist klar. Der Eingriff ist straflos und stellt keine Körperverletzung dar.“ Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) ging noch einen Schritt weiter als Wallner. Er forderte, dass religiös motivierte Beschneidungen generell verboten werden sollen. Er stellte fest: „Ich bin gegen jede Art von Genitalverstümmelung“ und qualifizierte damit die Beschneidung generell als Akt der Verstümmelung. Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) sieht die Beschneidung als „Eingriff in die körperliche Integrität von Kindern“ selbst „sehr kritisch“, sprach sich aber gegen ein Verbot aus – mit der Begründung, das Verbot würde dazu führen, dass das Ritual unter fragwürdigen hygienischen Bedingungen durchgeführt werde. Die Religionsgemeinschaften in Österreich reagierten alarmiert auf die Debatte. Ariel Muzicant, Ehrenpräsident der Israelischen Kultusgemeinde (IKG), hatte in der „Kleinen Zeitung“ Graz sogar festgestellt, ein Beschneidungsverbot „wäre dem Versuch einer neuerlichen Schoah, einer Vernichtung des jüdischen Volkes, gleichzusetzen – nur diesmal mit geistigen Mitteln“. Am Freitag, 27. Juli 2012 fand in den Räumen der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien eine Pressekonferenz zum Thema „Die Antibeschneidungskampagne – eine Bedrohung der Religionsfreiheit“ statt. Bei dieser PK wurde von Spitzenrepräsentanten der monotheistischen Religionsgemeinschaften – dem Präsidenten der IKG  Oskar Deutsch, dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) Fuat Sanac, dem Bischof der Evangelisch-lutherischen Kirche, Michael Bünker und dem Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, gefordert, dass die Regierung die rechtliche Zulässigkeit der männlichen Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin sicherstelle und somit „ein klares Bekenntnis zur Religionsfreiheit“ abgebe. „Das ist keine Bitte, sondern eine Forderung an die Regierung“ – so die neu gegründete Plattform der monotheistischen Religionsgemeinschaften. Weiterlesen