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Um ein bauliches Desaster wie in der Linzergasse zu vermeiden, wurde bei der Neugestaltung der Getreidegasse in Salzburg der Rat behinderter Menschen miteinbezogen. Die Barrierefreiheit sollte eigentlich oberste Priorität haben. Bereits seit 2006 gilt  dahingehend das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Am 1. Jänner 2016 endet die zehnjährige Frist zur Umsetzung. Im kommenden März beginnen dann in der Getreidegasse die Arbeiten mit der Pflasterung.

Viele Geschäftsleute wollen umbauen oder ihre Lokale adaptieren, haben aber dabei vor allem mit bürokratischen Problemen und einzelnen Grabenkämpfen zu tun. Einer der Betroffenen ist Reinhard Hanel. Der Pharmazeut hat im Juli dieses Jahres die Apotheke zum Goldenen Biber in der Getreidegasse 4 übernommen. Er weiß, wie wichtig es ist, dass jeder Mensch sein Geschäft ohne Hindernisse betreten kann. „Die Barrierefreiheit nutzt jedem von uns. Egal ob jemand im Rollstuhl sitzt oder mit einem Kinderwagen rein will. Durch den Umbau bekomme ich mehr Kunden dazu“, sagt er.

„Sämtliche meiner Vorschläge zur Umgestaltung des Eingangs wurden abgelehnt, obwohl ich selbst für die Kosten des Umbaus aufkommen würde. Ich habe mich schon so geärgert.“

In den vergangenen Wochen hatte Hanel Besuch von acht Beamten aus acht unterschiedlichen Ressorts des Magistrats. Das reichte vom Straßenverkehrsamt über das Amt für Hoch- und Tiefbau bis hin zum Straßen- und Brückenamt. „Sämtliche meiner Vorschläge zur Umgestaltung des Eingangs wurden abgelehnt, obwohl ich selbst für die Kosten des Umbaus aufkommen würde. Ich habe mich schon so geärgert“, erklärt der Apotheker.

Die Nachtglocke wird demnächst nach unten verlegt, damit auch Menschen im Rollstuhl sie erreichen können. (c) Harald Saller

Die Nachtglocke wird nach unten verlegt. (c) Harald Saller

Hanel verspricht allerdings, dass so bald wie möglich eine Rampe beim Eingang gebaut werde. „Wie die allerdings genau aussehen wird, weiß ich noch nicht.“ Zudem wird die Glocke für den Nachtdienst nach unten verlegt, damit sie unter anderem auch für Rollstuhlfahrer erreichbar ist.

Sabine Neusüß, Behindertenbeauftragte der Stadt Salzburg, kennt diese Probleme nur allzu gut. „Es stimmt, dass es mehrere Lösungsvorschläge gegeben hat, die aber alle vom Straßen- und Brückenamt abgelehnt wurden. Derzeit ist eine mobile Rampe angedacht, die allerdings ohne fremde Hilfe nicht zur Seite geschoben werden kann“, so Neusüß. Sie wird diesbezüglich Gespräche mit der Baustadträtin Barbara Unterkofler (Neos) führen. Derzeit seien noch rund 30 weitere Geschäfte vom Umbau betroffen. „Wir haben alle Inhaberinnen und Inhaber angeschrieben und Beratungsgespräche angeboten. Einige davon sind sehr interessiert, ihren Geschäftsraum barrierefrei zu gestalten“, erklärt die Behindertenbeauftragte.

 

 

 

Von Mag. Manfred Fischer

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Ihre Aussagen zum Thema Barrierefreiheit in der gestrigen ORF-Pressestunde  („Barrierefreier Zugang? … Wo sind wir denn?“) sind ein Schlag ins Gesicht aller behinderten Menschen in Österreich – und das sind immerhin 15 Prozent der Bevölkerung.

Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Barrierefreiheit als hanebüchern bzw. als Unfug, den man abstellen müsse, zu bezeichnen, ist menschenverachtend. Das 2006 in Kraft getretene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gab der Wirtschaft 10 Jahre (in Worten: zehn Jahre) Zeit, um ihre Geschäftsräume barrierefrei zu gestalten. Dies wurde leider von den meisten Betrieben verabsäumt. Außerdem gibt es im Gesetz eine Zumutbarkeitsklausel (BGStG Par. 6), die bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit Ausnahmen vorsieht.
Kein „Landwirtshaus“ wird also wegen der den barrierefreien Zugang betreffenden Vorschriften schließen müssen und damit wird auch nicht die „Wirtshauskultur“ in Niederösterreich verloren gehen.

Barrierefreiheit und die Nicht-Diskriminierung behinderter Menschen sind Rechte, die auch in der von Österreich unterzeichneten UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen festgeschrieben sind. Diese Rechte sind daher in unsere Gesetze einzuarbeiten und umzusetzen.

Ihr plakatives und von Informationsmangel gekennzeichnetes Statement widerspricht den Bemühungen von Behindertenorganisationen und selbst Betroffener die Diskriminierung behinderter Menschen zurückzudrängen. Deren Gleichbehandlung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht. Sie ist keine Angelegenheit von Charity-Aktionen zur Beruhigung eines schlechten sozialen Gewissens.

Ich lade Sie ein, mit mir einmal ein paar Stunden im Rollstuhl zu verbringen und dabei die Barrieren kennen zu lernen, die man als Rollstuhlfahrer vorfindet. Komme dazu gerne nach St. Pölten.

Ich bin selbst Journalist und Vortragender im Rollstuhl. Ich sehe mich mit meinem Protest gegen Ihre Aussage von vielen betroffenen behinderten Menschen unterstützt -> siehe Facebook-Meldungen zum Thema und
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=15545  sowie
http://www.oear.or.at/aktuelles/presse/2014/2.3.2015-barrierefreiheit-in-niederoesterreich-ja-wo-kaemen-wir-denn-da-hin

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Fischer

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Mag. Manfred Fischer

Fachbeirat im Bundespräsidium des
ÖZIV – Der Behindertenverband