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Nein, ich geb keine Ruhe. Noch ist das Wettbürogesetz nicht beschlossen. Im Gesetzesentwurf ist leider kein Mindestabstand zu Schulen, aber auch zwischen Wettbüros nicht vorgesehen. Verfassungsrechtliche Bedenken! Huuuuh, die müssen schwer wiegen, wenn es zwischen zwei Apotheken vorgeschrieben ist, zwischen zwei Wettbüros geht’s aber nicht.

Wettbüros machen nichts hübscher

Mir ist das aber wichtig und vielen anderen auch. Um die Kinder und Jugendlichen zu schützen, aber es gibt noch einen guten Grund: Wettbüros tragen nachweislich nicht dazu bei eine Straße oder ein Stadtviertel aufzuhübschen. Wegen Wettbüros ist weder Lehen noch die Elisabethvorstadt, noch  Gnigl attraktiver. Im Gegenteil, viele Wettbüros führen dazu, dass die Wirtschaft vor Ort, vom Schneider bis zum Blumenhändler abzieht. Seit in Wien die Wettbüros verschwinden, kommt auch wieder seriöses Leben in die Straße, wie etwa in der Pilgramgasse.

Und was steht im Gesetzesentwurf?

Was steht nun im Salzburger Gesetzesentwurf? Ihr werdet es nicht glauben, aber es steht drinnen, dass man durchaus annehmen kann, dass die Wettbüros sich in diversen Stadtteilen ansiedeln, weil es eh schon so abgesandelt ist. Das sind jetzt natürlich meine Worte, wie es im Text im wunderbaren Juristendeutsch steht, könnt ihr hier lesen [bzw am Ende des Artikels in abgetippter Form]:

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Das regt mich auf! Was steht da für eine Geisteshaltung dahinter? Eh schon wurscht, ob da zwischen Bahnhof und Lehen 40 Wettbüros sind! Ist eh schon ein Glasscherbenviertel! Nein ist es nicht! Das kann es wohl nicht sein, liebe Abgeordnete im Salzburger Landtag! Dem wollt ihr nicht zustimmen, oder doch?

 

[Hier der Text aus dem Bild:]

3.3. Aus den in Pkt 3.2.1 dargestellten Erwägungen erweist sich eine Realisierung der vor dem Hintergrund des Jugendschutzes von der Landesgruppe Salzburg des österreichischen Städtebundes sowie der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg erhobenen Forderung nach der Festlegung eines Mindestabstandes zwischen mehreren Wettannahmestellen als verfassungsrechtlich bedenklich. Soweit diese Forderung auch unter dem Aspekt der Stadtteilsentwicklung erhoben wurde – die Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sich „bei Überhang von Wettlokalen kleinere Handels- und Gastronomiebetriebe zurückziehen, was der Branchenvielfalt abträglich ist“ und dass „ganz grundsätzlich vor allem das Wohnen in diesen Vierteln unattraktiver  [wird], weil Wettbüros oftmals mit Kriminalität in Zusammenhang gebracht werden“, die Kammer für Arbeiter und Angestellte spricht von einem „Trading-Down Effekt“ –, so stellt sich aus verfassungsrechtlicher Sicht die Frage danach, ob die Festlegung von Mindestabständen untereinander zur Erreichung des Ziels, die Abwärtsentwicklung von Stadtteilen zu verhindern oder zu bremsen geeignet, adäquat und auch sonst sachlich zu rechtfertigen ist. Die Verhinderung einer als negativ empfundenen Entwicklung von Stadtteilen ist als im öffentlichen Interesse gelegen anzuerkennen. Im Zusammenhang mit der Eignung, dieses Ziel auch durch die Festlegung von Mindestabständen zwischen Wettannahmestellen zu erreichen, ist es jedoch fraglich, ob zwischen einer Konzentration von Wettannahmestellen in einem Stadtteil und der weiteren, als negativ empfundenen Entwicklung dieses Stadtteils ein derartiger Sachzusammenhang besteht, der eine derartige Regelung als geeignet und als sachlich gerechtfertigt erscheinen lässt: Die Dinge könnten auch so liegen, dass Wettunternehmer lediglich Nutznießer einer bereits aus anderen Gründen in Ganz gesetzten Entwicklung sind, also lediglich deren Indikator und nicht deren Ursache sind.

Es gibt zu viele Wettbüros in Salzburg. Das meine nicht nur ich, sondern viele andere auch. Es scheint, dass sie wie die Schwammerl aus der Erde wachsen. Eine Gefahr für Kinder und Jugendliche. Weil spielsüchtige Menschen Familien kaputt machen können. Uns alle kostet es viel Geld, wenn das Familieneinkommen ins Wettbüro getragen wird. Denn die meisten Familien brauchen dann Unterstützung vom Sozialamt. Vom persönlichen Leid der einzelnen Betroffenen Menschen ganz zu schweigen! Letztes Jahr haben einige KollegInnen aus dem Gemeinderat und ich eine Initiative gestartet. Wir wollten eine Änderung des Landesgesetzes. Also haben wir eine Petition eingereicht. Vor einigen Wochen waren wir im Landtagsausschuss und haben unsere Forderungen dargelegt:

  • Mindestabstand von Wettbüros zu Kindergärten, Schulen und anderen ähnlichen Einrichtungen und Mindestabstand zwischen den Wettbüros
  • Noch schärfere Jugendschutzbedingungen
  • Bewilligungspflicht für Filialen

Voller Hoffnung sind wir aus dem Ausschuss rausgegangen. Es war eine gute und wertschätzende Diskussion. Die Dringlichkeit ist angekommen. Hatten wir geglaubt! (Hier mein Bericht von damals)

Jetzt ist der Gesetzesentwurf da. Und was soll ich sagen? Weichgespült, minimale Änderungen und keine Verschärfungen, die den Wildwuchs eindämmen.

Mindestabstand ist gefordert

Kein Mindestabstand mit fadenscheinigen Begründungen. Jugendliche dürften eh nicht ins Wettbüro, also braucht’s auch keinen Abstand zu Kindergärten und Schulen. Da wär dann quasi zwei Mal was verboten! Aha, Menschen unter 18 Jahren dürfen auch nicht ins Bordell und trotzdem gibt es einen 300 Meter Abstand zu Schulen und Kindergärten. Sehr logisch, gell? Und es geht ja nicht nur darum, dass Kinder nicht hineingehen. Ich finde Wettbüros haben so wie Bordelle nichts auf dem Schulweg zu suchen. Sie sollten nicht zum Alltagsanblick gehören!

Mehr Hürden für neue Wettlokale notwendig

Ist euch schon mal aufgefallen, wie viele Wettbüros zwischen Bahnhof und Lehen sind? Knapp 40! Und es können jederzeit mehr werden! Warum! Ganz einfach, weil das neue Gesetz das alte ist. Wenn ich einmal ein Wettbüro XY genehmigt bekommen habe, dann brauche ich jede Filiale nur melden und keine eigene Extra-Bewilligung. Das ist und bleibt eine Einladung zum Wildwuchs! Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass der Landtag die Gesetzesvorlage verschärft. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Dazu braucht es keine juristische Fachkenntnis, nur den gesunden Menschenverstand. Einfach eure Meinung, warum an zum Beispiel einen Mindestabstand machen sollte. Oder dass Wettbüros auch soziale Probleme machen. Oder, dass Kinder darunter leiden, wenn Familien zerbrechen. Oder die Beschaffungskriminalität steigt, weil die Leute Geld brauchen….

Also schaut euch die Vorlage an: Gesetz über die Ausübung der Tätigkeit von Wettunternehmern im Land Salzburg

Und schreibt eure persönliche Stellungnahme an: begutachtung@salzburg.gv.at
Die Frist endet am Donnerstag, 28.4. 2016

Danke für eure Unterstützung und bitte weitersagen!