Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung: Umdenken statt hohe Strafen

, , ,

Harald SallerEin Kommentar von unserem Gastautor Harald Saller:

Es ist eine traurige Tatsache. Die steigende Arbeitslosigkeit betrifft vor allem Menschen mit Behinderung. Was noch hinzukommt: Es gibt eine nicht unerhebliche Dunkelziffer. Viele Betroffene sind nämlich in Karenz, in Aus- und Weiterbildungen oder für den Haushalt zuständig. Manche verzichten auch ganz auf den Kündigungsschutz aus Angst, überhaupt keine Arbeit zu finden, oder sie sind beim AMS gar nicht gemeldet

Eine Maßnahme, die für Abhilfe hätte sorgen sollen, war die Abänderung des besonderen Kündigungsschutzes. Dieser soll dazu dienen, Menschen mit Behinderung vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Seit 2011 wird der Kündigungsschutz nicht nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren wirksam. Ein Unternehmen ab 25 Mitarbeitern ist dazu verpflichtet, einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Kommt es dem nicht nach, muss die Firma eine Ausgleichstaxe von derzeit 244 Euro pro Monat zahlen.

(c) Harald Saller

(c) Harald Saller

So weit, so schlecht. Die Lockerung des Kündigungsschutzes blieb zahnlos, auch die Ausgleichstaxe und weitere steuerliche Begünstigungen sind keine Motivation, Menschen mit Behinderung einzustellen. Nun gibt es die Forderung des Österreichischen Zivil-Invalidenverbandes, die Ausgleichstaxe drastisch anzuheben. Doch immer nur mit höheren Strafen Unternehmen zwingen zu wollen, behinderte Menschen einzustellen, ist nicht zielführend.

Als erstes muss sich das Bild des Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit ändern – weg vom Mitleidsbild und hin zu einer neutralen Erscheinungsform. Aktionen wie Licht ins Dunkel sind dabei sehr kontraproduktiv. Das Format ist nicht mehr zeitgemäß, denn es suggeriert, dass das Leben eines Menschen nur mit negativen Ereignissen verbunden ist und man auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dabei sollte es heutzutage möglich sein, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das wird auch durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung bekräftigt.

Als weiteren Schritt wäre es besser, den Kündigungsschutz individuell zu handhaben. Viele behinderte Menschen in meinem Freundes- und Bekanntenkreis wären nach eigenen Aussagen auf diesen gar nicht angewiesen – werden aber gesetzlich daran gebunden. Auf der anderen Seite zeigt eine Statistik des Bundessozialamts, dass es in den vergangenen Jahren in Salzburg nur in ganz seltenen Fällen zu einer Auflösung des Vertragsverhältnisses gekommen ist, nachdem der Kündigungsschutz in Kraft getreten ist. Die Furcht von manchen Unternehmen, dass man einen Mitarbeiter mit Behinderung nicht mehr losbekommt, ist daher völlig unbegründet.

Die heimischen Firmen müssen sich in Zukunft intensiv mit dem Thema Behinderung auseinandersetzen und den betroffenen Menschen die Chance bieten, sich in der Arbeitswelt zu beweisen, denn an fehlender Ausbildung scheitert es in den wenigsten Fällen. Es sollten sich Bewerbungen – so wie es im öffentlichen Dienst, aber auch in der Privatwirtschaft in anderen Ländern bereits üblich ist – direkt an Menschen mit Behinderungen richten. Das erfordert aber auch eine bessere Zusammenarbeit von AMS, Bundessozialamt, Arbeits- und Wirtschaftskammer. Sensibilisierte Menschen, die über die Materie Bescheid wissen, sollen zudem gemeinsam mit den Unternehmen eine Lösung finden, wie man potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingliedern kann.

Denn im Endeffekt profitieren beide Seiten. Der Mensch mit Behinderung hat eine für ihn lohnende Arbeit und würde zugleich für eine Sensibilisierung im Umgang mit seinen Mitarbeitern und den Vorgesetzten sorgen.